AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Mannheim Forum e.V.
Neckarauer Str. 68-74 | c/o Shurgard Self Storage, Postfach 9615
68199 Mannheim
Tel.: +49 (0) 176 30374556  

1. Geltungsbereich

(1) Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln alle Vertragsverhältnisse zwischen dem/der Teilnehmer/In (im Folgenden „Teilnehmer“) an Veranstaltungen des Mannheim Forum e.V. (im Folgenden „Verein“).

(2) Eine Teilnahme ist in folgenden Varianten möglich (Punkt 4.1)

(a) die Teilnahme am zulassungsfreien Hauptprogramm

(b) die Teilnahme am Zusatzprogramm unter dem Vorbehalt der Zulassung nach Bewerbung nach Punkt 4.3

(c) die Teilnahme am Sonderprogramm nach Punkt 4 bei Erwerb eines entsprechenden Tickets.

(3) Die Ticketvariante ist bei Buchung verbindlich auszuwählen.

(4) Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Teilnehmers haben keine Gültigkeit.

2. Bewerbung

Die Bewerbung erfolgt ausschließlich über das Anmeldeportal des Vereins. Der Verein behält es sich vor Bewerbende, die nicht die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, ohne Begründung abzulehnen.

3. Zulassungsvoraussetzungen

Die Beachtung der Bewerbung wird nur zugesichert, wenn die folgenden Voraussetzungen insgesamt vorliegen:

(1) die Anmeldung ist bis spätestens zum 13.02.2025 erfolgt

(2) die Angaben des Bewerbers sind vollständig und richtig

(3) zum Zeitpunkt der Anmeldung sind noch freie Plätze verfügbar

4. Umfang der Leistung

Das Ticket berechtigt den zugelassenen Teilnehmer, folgenden Veranstaltungen vom 27.02.-01.03.2025 beizuwohnen:

(1) Ticketvarianten

Es werden folgende verschiedene Ticketvarianten zum Kauf angeboten:

(a) Conference: Zulassung zum Hauptprogramm.

(b) Conference + Gala: Zulassung zum Hauptprogramm sowie der Sonderveranstaltung „Gala Dinner“.

(c) All-inclusive: Zulassung zum Hauptprogramm und beiden Sonderveranstaltungen „Gala Dinner“ und „Wine Night“.

(2) Hauptprogramm

Das Hauptprogramm besteht aus dem auf der Website www.mannheim-forum.org einsehbaren Programms und der zulassungsfreien Karrieremesse. Das Hauptprogramm wird mit dem “Opening Event” am 28.02.2025 eröffnet und in den Räumlichkeiten der Universität Mannheim (Raum SO 108) stattfindet. Aufgrund einzuhaltender Vorgaben seitens der Universität ist der Veranstalter zur quantitativen Beschränkung der Teilnehmeranzahl an diesem Abend verpflichtet. Insgesamt ist die Belegung des Raums auf 380 Personen beschränkt. Die Zulassung erfolgt durch zusätzliche Anmeldung des Teilnehmers. Bei Erreichen des Kontigents entfällt ein Anspruch auf Zulassung weiterer Teilnehmer. Die Zulassung zu anderen Veranstaltungspunkten bleibt davon unberührt.

(3) Zusatzprogramm

Das Zusatzprogramm umfasst die von den Sponsoren/Kooperationspartnern der Veranstaltung gebuchten Veranstaltungsformate in Form von: Career Talks, Speeddating, Corporate Workshops, Speaker Workshops, Speaker Lounge.

(4) Zulassung zum Zusatzprogramm

Hierzu ist eine gesonderte Zulassung notwendig. Die Teilnehmerauswahl für die entsprechenden Formate erfolgt durch den entsprechenden
Sponsor/Kooperationspartner und/oder durch Mitglieder des Vereins, teilweise unter Verwendung eines Zuteilungsalgorithmus.

(5) Sonderprogramm

Das Sonderprogramm umfasst insgesamt zwei zusätzliche Formate. Die genauere Ausgestaltung derer obliegt dem Verein. Es werden ein „Gala Dinner“ und eine „Wine Night“ angeboten.

(6) Änderung des Veranstaltungsprogramms

Der Verein behält sich vor, angekündigte Referenten durch andere zu ersetzen und notwendige Änderungen des Veranstaltungsprogramms unter Wahrung des Gesamtcharakters der Veranstaltung vorzunehmen.

(7) Ablaufstörungen

Ist die Durchführung der Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt oder wegen Störungen am Veranstaltungsort nicht möglich, werden die Teilnehmer umgehend informiert. Ein Anspruch auf Ersatz der Ticket-, Reise– und Übernachtungskosten sowie Arbeitsausfall ist ausgeschlossen, es sei denn, solche Kosten entstehen aufgrund von grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Verhalten von Seiten des Vereins.

(8) Höchstpersönlichkeit des Tickets

Es handelt sich bei dem Erwerb der zur Teilnahme berechtigenden Tickets um eine höchstpersönliche Zulassung des einzelnen Bewerbers. Eine Übertragung des Tickets auf Dritte ist unzulässig. Zur Ticketkontrolle muss der Bewerber einen Lichtbildausweis vorlegen.

5. Teilnahme an der Veranstaltung

Der Teilnehmer kann nur dann an den jeweiligen Veranstaltungsprogrammen teilnehmen, wenn er das nach Punkt 1.2 vorausgesetzte gültige Ticket erworben hat.

6. Wirksamwerden des Vertrages

Der Vertrag zwischen dem Teilnehmer und dem Verein wird mit Abschluss des Ticketserwerbs wirksam.

7.Datenschutzbestimmungen

Bei dem Folgenden handelt es sich um eine Zusammenstellung der für Teilnehmer relevantesten Datenschutzbestimmungen. Eine ausführliche Darstellung der Datenschutzrichtlinien des Mannheim Forum e.V. findet sich unter www.mannheim-forum.org/datenschutzbestimmungen.

(1) Der Bewerber (Teilnehmer) willigt ausdrücklich ein, dass seine persönlichen Daten von dem Verein gespeichert und vom Verein für die Vereinsaktivitäten verwendet werden.

(2) Im Falle einer Bewerbung für das Zusatzprogramm erklärt sich der Teilnehmer ausdrücklich damit einverstanden, dass seine persönlichen Daten, insbesondere sein Lebenslauf, an die Sponsoren/ Kooperationspartner weitergegeben werden dürfen.

(3) Bestimmte Partner (Sponsoren/Kooperationspartner) erhalten zudem über das Onlineportal gesondert Zugriff auf ausgewählte Teilnehmerdaten zwecks der Bewerberselektion für ihr Veranstaltungsformat.

(4) Eine sonstige Weitergabe der Daten des Bewerbers an Dritte durch das Mannheim Forum e.V. wird ausgeschlossen.

(5) Jeder Teilnehmer willigt im Rahmen des Ticketserwerbs für alle gegenwärtigen und zukünftigen Medien in die unentgeltliche Verwendung seines Bildes und seiner Stimme für Fotografien, Live- Übertragungen, Sendungen und/oder Aufzeichnungen von Bild und/oder Ton ein, die vom Mannheim Forum e.V. oder dessen Beauftragten in Zusammenhang mit der Veranstaltung erstellt werden.

(6) Persönliche Daten werden bis zu einem etwaigen Widerruf oder bis zum Ablaufen einer vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber oder einem anderen zuständigen Gesetzgeber vorgeschriebenen Speicherfrist gespeichert.

a. Der Widerruf ist in Schriftform an folgende Anschrift zu richten: Neckarauer Straße 68-74, Postfach 9615, 68199 Mannheim oder participants@mannheim-forum.org

b. Seitens des Vereins werden die Daten mit Ablauf des Kongresses aus dem Onlineportal gelöscht. Die Zugriffsmöglichkeit der Partner (Sponsoren/Kooperationspartner) erlischt ebenfalls mit Ablauf des Kongresses.

8. Haftung

Der jeweilige Sponsor trägt Hoheit, Verantwortung und Sorgfalt über die Durchführung seines Veranstaltungsformats, dies gilt ebenfalls für Personen, derer er sich bei der Durchführung des Formats bedient.
Der Verein übernimmt keine Haftung für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit in Bezug auf etwaige Veranstaltungsunterlagen und die Durchführung der Veranstaltung.

9. Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Erfüllungsort

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Soweit gesetzlich zulässig und nicht vertraglich abweichend, werden als Erfüllungsort sowie Gerichtsstand Mannheim vereinbart.

10. Widerrufsrecht für Verbraucher

Teilnehmern, deren Anmeldung weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (§ 13 BGB), haben das Recht, innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Anmeldebestätigung, die Anmeldung ohne Begründung schriftlich zu widerrufen.
Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs an folgende Adresse:
Neckarauer Str. 68-74, Postfach 9615, 68199 Mannheim
oder
participants@mannheim-forum.org.
Dieses Widerrufsrecht erlischt, wenn die Veranstaltung bereits gestartet ist und der Teilnehmer hieran teilgenommen hat.

11. Zusätzliche Bedingungen im Rahmen von Präsenzveranstaltungen

(1) Zulassungsbeschränkung wegen gesetzgeberischer Verordnung

Der Verein behält es sich vor, Zulassungsvoraussetzungen im Hinblick auf Teilnehmeranzahl und Impf- bzw. Test- oder Genesungsstatus zu erlassen, soweit dies auf Grundlage einer bundes- oder landesweiten gesetzgeberischen Verordnung erforderlich ist.

(2) Rücksichtnahmepflichten des Teilnehmenden

Der Teilnehmer verpflichtet sich, an den Veranstaltung mit bestem Wissen und Gewissen teilzunehmen und eine besondere Rücksicht auf den Verein zu nehmen. Insbesondere die Nichtrespektierung von Weisungen und auffälliges, auch rauschbedingtes, Verhalten wird nicht toleriert.

(3) Rechte des Vereins bei Missachtung

Der Mannheim Forum e.V. behält sich vor, Teilnehmer aufgrund der Nichteinhaltung der Bedingungen dieses Abschnittes auszuschließen.